Elternvertretung
Aktuell:
Mein Name ist Christine Deußen. Nach 3 Jahren Stellvertreterin freue ich mich, das ich in diesem Jahr zur neuen Schulpflegschaft-Vorsitzende gewählt worden bin. Mein Sohn Timo geht in die 10. Klasse und mein Sohn Simon ist in der Klasse 8.
Auch ich, Evelina Hamann, freue mich, mich als neue Stellvertreterin mit einbringen zu können. Mein Sohn Lenny besucht die 8. Klasse und mein Sohn Luc besucht die 6. Klasse der Realschule.
Wir freuen uns sehr auf das kommende Schuljahr und die Aufgaben die uns erwarten. Unsere Aufgaben sind natürlich in erster Linie, die Interessen aller Eltern zu vertreten, als Bindeglied zur Schule. Wir helfen bei der Gestaltung und Mitwirkung von Schulfesten oder diversen Projekten und sind darüber hinaus bei vielen Themen der Schule involviert.
Regelmässig treffen wir uns mit der Schulleitung zum Informationsaustausch, geben Anregungen oder leiten auch die Wünsche der Eltern weiter.
Für Fragen oder Anregungen können Sie uns unter folgender E-Mail Adresse erreichen :
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Die Mitwirkung in den Pflegschaften gliedert sich wie folgt:
Die Klassenpflegschaft - Belange der Klasse
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrer/ innen und Schüler/innen. Sie ist das wichtigste Informations- und Willensbildungsgremium der Klassen. Zu ihr gehören alle Eltern der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecher/in und deren Stellvertreter. Eltern volljähriger Schüler/innen können daneben mit beratender Stimme teilnehmen.
Hier werden Informationen zum Schulbetrieb ausgetauscht und es findet ein offener Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse statt. Sofern eine Auswahl der Unterrichtsinhalte zu treffen ist, sind die Klassenpflegschaften zu beteiligen.
Auf Wunsch der Klassenpflegschaft können Lehrerinnen und Lehrer der Klasse zu den Sitzungen eingeladen werden, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Die Schulpflegschaft - Belange aller Klassen
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden als entscheidungsberechtigte Mitglieder, Stellvertreter können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulleitung nimmt beratend an der Sitzung teil. Die gewählten Schülersprecher / innen und deren Vertreter ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitz und dessen Vertreter.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen und Teilkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Die Schulpflegschaft ist somit das oberste Gremium im Schulbetrieb, an dem Eltern ihre Willensbildung betreiben und nach außen kommunizieren können.
Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Stadtelternrat: www.stadtelternrat-meerbusch.de
Landeselternschaft der Realschulen: www.le-rs-nw.de